Digitales Notariat
Gemäß § 90a NO ist unser Notariat dazu berechtigt, notarielle Amtshandlungen unter Nutzung einer elektronischen Kommunikationsmöglichkeit (§ 69b) vorzunehmen.
Als modernes und fortschrittliches Notariat, bieten wir diverse digitale Dienstleistungen an:
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Digitale Beglaubigungen
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Digitale Notariatsakte
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Digitale Generalversammlungen
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Digitale GmbH Gründung
Digitale
Dienstleistungen
Grundsätzlich ist für die Errichtung einer öffentlichen Urkunde das persönliche Erscheinen der Partei vor der öffentlichen Urkundsperson (wie etwa beim Notar) voraus, um die Identität der Parteien zu prüfen.
Machen Parteien von digitalen notariellen Dienstleistungen Gebrauch, müssen alle Personen, die ein Dokument digital unterfertigen, ein Video-Identifikationsverfahren (Videoidentverfahren) durchlaufen. Die Anforderungen sind in § 69b Abs 2 NO sowie in der Notar-E-Identifikations-Verordnung (NEIV) geregelt.
Unsere Klienten haben also jederzeit die Möglichkeit, die oben genannten notariellen Beurkundungsvorgänge digital abzuhandeln. Diese Alternative zum Modell der analogen Beurkundung erfreut sich immer größerer Beliebtheit und wir freuen uns, dass wir Ihnen damit eine innovative und bequeme Möglichkeit in unserem Notariat bieten können.
Kontaktieren Sie uns gerne und sprechen Sie mit uns über Ihr spezifisches Anliegen. Wir beraten Sie gerne über die digitale Durchführbarkeit des notariellen Aktes und besprechen mit Ihnen den konkreten Ablauf im Falle der digitalen Durchführung.