Beglaubigung - Wissenswertes:
Was versteht man unter einer Beglaubigung?
Unter „Beglaubigung“ versteht man zum einen die Beglaubigung der Echtheit einer Unterschrift oder eines Handzeichens und zum anderen die Errichtung einer beglaubigten Abschrift (Kopie) eines Originaldokuments. Öffentliche Beglaubigungen werden von Notaren oder Gerichten erstellt.
Eine Beglaubigung ist unbefristet gültig, sagt aber nichts über den Inhalt eines Dokumentes oder dessen Richtigkeit aus.
Wie läuft eine Beglaubigung ab?
Zunächst wird Ihre Identität vom Notar geprüft, dies durch Vorweisung des Lichtbildausweises. Sie leisten Ihre Unterschrift auf dem Dokument und auf dem Vermerkblatt des Notars direkt vor dem Notar. Der Notar bestätigt sodann die Echtheit der Unterschrift und erklärt die Partei dem Notar dass sie den Inhalt der Urkunde kennt und deren Unterfertigung (Signierung) frei von Zwang erfolgt. Er verbindet die Urkunde untrennbar und folgt das Original der Partei oder dem Parteienvertreter (Rechtsanwalt oä) aus.
Was muss ich zu einer Unterschrifts-beglaubigung mitnehmen?
Mitzubringen sind für eine Unterschriftsbeglaubigung zum einen das Dokument, auf welchem die Echtheit der Unterschrift bestätigt werden soll, und zum anderen ein amtlicher Lichtbildausweis (wie zb. Führerschein, Personalausweis, Reisepass). Bei der Unterschriftsbeglaubigung erklärt die Partei dem Notar auch, dass sie den Inhalt der Urkunde kennt und deren Unterfertigung (Signierung) frei von Zwang erfolgt.
Für das Anfertigen einer beglaubigten Kopie ist nur das Originaldokument mitzubringen, ein persönliches Erscheinen ist hingegen nicht notwendig.
Häufig werden beglaubigte Kopien etwa von Reisepässen, Personalausweisen oder anderen öffentlichen Urkunden wie Zeugnissen oder dergleichen benötigt. Mit der beglaubigten Abschrift brauchen sie das Original nicht aus den Händen zu geben.
Kann ich die Urkunden gleich wieder mitnehmen?
Wie lange eine Beglaubigung dauert, ist vom Einzelfall abhängig.
Wird allerdings vorher telefonisch oder online ein Termin vereinbart, kann eine rasche Erledigung vorgenommen werden.
Benötige ich für die Beglaubigung einen Termin?
Muss ich bei der Beglaubigung persönlich anwesend sein?
Der Notar beurkundet die Echtheit Ihrer Unterschrift, sodass ein persönliches Erscheinen notwendig ist. Sofern Sie beispielsweise krankheitsbedingt den Weg zum Notar nicht persönlich aufnehmen können, gibt es die Möglichkeit, dass der Notar Sie zu Hause aufsucht. Hierzu teilen Sie uns Ihr Anliegen telefonisch mit. Generell besteht alternativ die Möglichkeit der elektronischen Beurkundung. Hier ist ein persönliches Erscheinen vor Ort (sohin in der Amtskanzlei des Notars) nicht notwendig, sondern erfolgt der Kontakt über einen Video-Call (Bild-Ton).
Gibt es bei Auslands-beglaubigungen etwas zu beachten?
Bezüglich einer Auslandsbeglaubigung muss danach differenziert werden, ob der Staat, für den das Dokument benötigt wird, das Haager Beglaubigungsabkommen unterzeichnet hat, ob etwa ein bilaterales Abkommen mit Österreich besteht oder nicht. Wenden Sie sich diesbezüglich an uns, wir beraten Sie gerne. Im Falle des Haager Beglaubigungsübereinkommens holen wir gerne die notwendige Apostille für Sie ein.
Für jene Fälle, wo das Haager Beglaubigungsabkommen nicht anwendbar ist und keine bilateralen Abkommen bestehen, ist der Weg zur Botschaft notwendig.
Was ist eine Apostille?
Dabei handelt es sich um eine Überbeglaubigung von notariell beglaubigten Urkunden für das Ausland (den internationalen Rechtsverkehr). Bestätigt wird dabei durch eine Oberbehörde, dass der Notar als Urkundsperson tätig sein darf. Sie gilt innerhalb der derzeit 108 Staaten, die das Haager Beglaubigungsabkommen unterzeichnet haben.
Für Staaten, die ein bilaterales Abkommen haben ist eine Apostille nicht notwendig. Die Urkunde kann nach der Beurkundung des Notars direkt verwendet werden.
Wie hoch sind die Kosten einer Beglaubigung?
Die Kosten richten sich nach dem Notariatstarifgesetz. Zudem sind staatliche Gebühren von € 14,30 zu entrichten. Für eine beglaubigte Abschrift (Kopie) verrechnen wir € 3,60 zuzüglich 20% Umsatzsteuer pro Seite. Für die Einholung der Apostille wird eine Zeitgebühr nach dem Notariatstarifgesetz verrechnet sowie die Gerichtsgebühr von € 15,00 für die Ausstellung der Apostille.
Nachdem der Notar die Echtheit Ihrer Unterschrift beglaubigen muss, ist es erforderlich, dass Sie diese im Beisein des Notars leisten. Wenn der Notar oder Notarsubstitut nicht im Haus sind, weil sie andere terminliche Verpflichtungen wahrnehmen, kann es zu Wartezeiten kommen. Insoweit ist es ratsam vorab einen telefonischen Termin kurzfristig zu vereinbaren, damit es zu keinen Wartezeiten kommt.