Digitale Beglaubigung - Wissenswertes:
Wie erfolgt die digitale Beglaubigung?
Übermitteln Sie das zu unterfertigende Dokument und Ihre Daten schnell und unkompliziert mittels Formular per Mail
Sie übermitteln uns einfach per Mail jenes Dokument, welches elektronisch unterfertigt werden soll im pdf. Format. Zudem erhalten Sie von uns ein Datenblatt, welches ausgefüllt an uns retourniert wird. Mit diesen Daten wird für Sie ein sicherer Datenraum eröffnet.
Identifizieren Sie sich mit einem Videoidentverfahren
Sobald der Datenraum eröffnet ist, können Sie mit dem Videoidentverfahren starten. Sie bekommen die Anleitung per Mail übermittelt und folgen den übermittelten Links, welche Sie durch das gesamte Identverfahren führen. Für das Identverfahren benötigen Sie insgesamt nur ein paar Minuten. Hierzu benötigen Sie einen Computer mit Kamera und Mikrofon, eine stabile Internetverbindung und Ihren Lichtbildausweis griffbereit.
Buchen Sie Ihren digitalen Termin
Nach Durchführung des Videoidentverfahrens können Sie bei uns einen Online-Termin buchen oder per Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren.
Signieren Sie vor dem Notar Ihre Urkunde elektronisch
Zum vereinbarten Termin steigen Sie in den Datenraum, der für Sie angelegt wurde, ein und signieren das Dokument, währenddessen sind Sie gleichzeitig mit dem Notar per Video-Call in Verbindung. Der Beurkundungsvorgang ist in wenigen Minuten erledigt und Sie können das Dokument nach erfolgter Beurkundung durch den Notar sofort im Rechtsverkehr verwenden.
Ist die digitale Beglaubigung sicher?
Ihre Sicherheit ist uns ein großes Anliegen und darum werden sämtliche rechtlich notwendigen Sicherheitsstandards eingehalten. Das gesamte Verfahren zur digitalen Beurkundung oder dem digitalen Notariatsakt entspricht allen rechtlichen Anforderungen der Notariatsordnung. Die qualifizierte elektronische Signatur erfüllt die Anforderungen der eIDAS-Verordnung. Die Daten werden entsprechend der Vorgaben der DSGVO verwendet. Darüber hinaus ist sichergestellt, dass ein elektronisches Dokument nach der Signatur (etwa während der Übertragung über das Internet) nicht verändert wurde.
Welche Vorteile habe ich durch eine digitale Beglaubigung?
Mit der Möglichkeit der digitalen Beglaubigung oder des digitalen Notariatsaktes können Sie örtlich ungebunden Ihre notariellen Angelegenheiten regeln. Selbstverständlich nehmen wir bei der Terminvergabe auf Ihre individuelle Zeitverschiebung im Ausland Rücksicht.
Sofern die Urkunde außerhalb jener Länder verwendet wird, mit denen Österreich kein entsprechendes Übereinkommen hat, wird die Einholung der Apostille durch uns veranlasst und Ihnen die Urkunde ausgefolgt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Österreich hinsichtlich der digitalen Beurkundung eine Vorreiterrolle eingenommen hat und einige Länder diesen Vorgang noch nicht anerkennen, sodass vorab jedenfalls Informationen einzuholen sind, ob die elektronische Urkunde in Ihrem Zielland verwendet werden kann.
Welche Kosten fallen an?
Zusätzlich zum Honorar gemäß Notariatstarifgesetz wird bei der digitalen Beglaubigung und digitalen Notariatsakten der Mehraufwand sowie die Gebühr für den sicheren Datenraum verrechnet.
Zusätzlich wird für die Videoidentifizierung ohne Ausstellung der Handy-Signatur eine Gebühr von € 12,00 verrechnet und für die Videoidentifizierung mit Ausstellung der Handy-Signatur eine Gebühr von € 19,00 verrechnet.
Setzten Sie sich gerne mit uns hinsichtlich einer Honorarvereinbarung in Verbindung.
Wie erhalte ich die digitale Beglaubigung?
Nach Unterzeichnung durch alle Parteien wird die Urkunde vom Notar beurkundet und erhalten die Parteien die Urkunden per Mail. Der Rechtsvertreter erhält zudem eine Freigabebestätigung für die Übermittlung an das Firmenbuch oder Grundbuch. Die Urkunde existiert ausschließlich in elektronischer Form.
Gibt es eine Papierurkunde?
Kann ich die elektronische Beurkundung überall verwenden?
Was ist eine Hybrid-Urkunde?
Muss ich mich für die digitale Beglaubigung im Inland aufhalten?
Es werden dabei keine Papierurkunden erstellt, die Originale existieren ausschließlich in elektronischer Form.
Österreich hat in Hinblick auf die Digitalisierung eine Vorreiterrolle, sodass in einigen Ländern die digitale Beglaubigung noch nicht existiert und sohin für solche Länder nicht verwendet werden kann.
Von einer hybriden Urkunde spricht man, wenn eine Partei digital signiert und eine andere Partei vor Ort signiert. Dabei ist die Reihenfolge der Unterschriftenabfolge irrelevant.
Nein. Sie können sich zum Zeitpunkt der Beurkundung oder des Notariatsaktes örtlich überall auf der Welt aufhalten. Sie sind zum Zeitpunkt des Notariatsaktes oder der Beurkundung per Video-Call (Bild-Ton) mit dem Notar in Verbindung.
Was benötige ich für eine digitale Beglaubigung?
Technische Voraussetzungen sind ein Computer mit Kamera und Mikrofon, sowie ein stabiles Internet. Um sich auszuweisen, benötigen Sie außerdem einen gültigen Lichtbildausweis.
Ist es ein Problem, wenn ich keine Handysignatur habe?
Dies stellt kein Problem dar. Im Rahmen des Videoidentverfahrens, das alle Parteien durchlaufen müssen, wird für solche Fälle eine qualifizierte elektronische Signatur vergeben.
Habe ich die Möglichkeit bei der digitalen Beurkundung Fragen zu stellen?
Ja natürlich. Sie sind während des gesamten Beurkundungsvorganges oder auch Notariatsaktes mit dem Notar per Video-Ton Verbindung verbunden und erhalten alle Informationen per Video-Call. Sie haben jederzeit die Möglichkeit inhaltliche Fragen zur Urkunde und zum Vorgang zu stellen. Hier besteht kein Unterschied zu einem Termin vor Ort.
Was passiert, wenn ich mich nicht auskenne?
Sie werden durch das Videoidentverfahren begleitet und auch beim Beurkundungsvorgang selbst sind sie die ganze Zeit mittels Video-Call mit dem Notar verbunden, sodass er Ihnen während des gesamten Vorgangs für Fragen und Anleitungen zur Verfügung steht.